Moderne Rauchmelder mit Ferninspektion können die komplette Inspektion aus der Ferne erledigen. Dazu muss der Rauchwarnmelder regelmäßig prüfen, ob die Abstände zu seiner Umgebung noch passen. Doch wie macht er das? Sind in dem Rauchwarnmelder ein Mikrofon und eine Kamera eingebaut, die Sie überwachen könnten?
Durch die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie EED werden nach und nach überall Messgeräte mit Fernablesung für Heizung und Wasserinstalliert. Die Wohnungen müssen dann vom Ableser zur Verbrauchserfassung nicht mehr betreten werden.
Mit den modernen Rauchwarnmeldern 6500 OMS von Ei-Electronics kann auch die jährliche Inspektion, also die Funktionsprüfung, komplett aus der Ferne erledigt werden. Für die Bewohner ist das ein entscheidender Vorteil. Sie müssen dann nämlich nicht mehr anwesend sein, wenn die Verbrauchsablesung und die Kontrolle stattfinden.
Die Rauchwarnmelder mit Ferninspektion müssen für 10 Jahre nicht mehr manuell geprüft werden. Das ist für Bewohner auf der einen Seite sehr komfortabel, aber in dieser Zeit kann natürlich viel passieren: Vielleicht wird der Rauchwarnmelder abgenommen, um die Decke neu zu streichen und dann in der Schublade vergessen. Oder er wird versehentlich mit Farbe überstrichen. Die Raucheindringöffnungen sind dann mit Farbe bedeckt und der Melder könnte Rauch nicht mehr erkennen.
Für solche und ähnliche Fälle ist der Rauchwarnmelder mit verschiedenen Prüfmaßnahmen ausgerüstet. Über einen Ultraschallsensor wird ein Signal ausgegeben, das über eine dazu passenden Empfänger die Abstände vom Rauchwarnmelder zu seiner Umgebung ermittelt. Gleichzeitig wird ermittelt, ob die Raucheindringöffnungen frei sind.
Dieser Ultraschallempfänger ist für die Aufnahme von normalen Sprechgeräuschen ungeeignet. Selbst wenn der Empfänger normale Geräusche aufzeichnen könnte, müssten diese Aufnahmen ja gespeichert und übertragen werden. Und das über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das schafft keine noch so gute Batterie über einen so langen Zeitraum.
In der Landesbauordnung für Baden-Württemberg § 15 Absatz 7 heißt es:
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Der Rauchwarnmelder hat aber keine Kamera, mit der er überprüfen könnte, ob er sich noch im richtigen Raum oder in einem Fluchtweg befindet. Den korrekten Montagepunkt legen unsere speziell geschulten Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben der DIN 14676 und den Herstellerangaben fest. Wenn der Bewohner den Rauchwarnmelder allerdings selbstständig ummontiert, wird das von uns erst dann bemerkt, wenn die 10-jährige Laufzeit vorbei ist.
Deshalb empfehlen wir bei Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion zu Ihrer Sicherheit ALLE Räume außer das Badezimmer, die Küche und Abstellräume auszustatten.
Das heißt zusammengefasst also: NEIN, ein Rauchwarnmelder verfügt über kein Mikrofon, um Gespräche aufzunehmen und auch über keine Kamera, um Videos aufzuzeichnen.
Haben Sie Fragen zu Rauchmeldern, Ihren Wasserzählern oder Ihrer Heizkostenabrechnung? Wir sind gerne für Sie da!
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0711/95 29 500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de
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