Ab Ende Oktober 2020 müssen alle neu installierten Zähler in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fernablesbar sein. Was das für Sie bedeutet und wie Sie sich auf die Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) am besten vorbereiten, erfahren Sie hier.
Zukünftig gelten in Europa neue Regeln in Bezug auf die Energieeffizienz: Am 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das Hauptziel der neuen EU-Vorgaben ist es zusätzliche Energie-Einsparpotenziale zu nutzen, um den europaweiten Energieverbrauch weiter zu senken.
Ab dem 25. Oktober 2020 sind bei Neuausrüstungen, Modernisierungen oder komplettem Geräteaustausch in Gebäuden nur noch fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte zulässig, wenn dies technisch und kosteneffizient realisierbar, sowie hinsichtlich der Energieeinsparung wirtschaftlich ist. Eine Um- bzw. Nachrüstpflicht in Bestandsbauten mit fernauslesbaren Geräten besteht für den Gebäudeeigentümer bis zum 01. Januar 2027. Zusätzlich müssen den Bewohnern von Gebäuden mit fernablesbaren Geräten ab 2022 unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Regelungen gelten...
Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein. Bei allen fernablesbaren Zählern können die Bewohner vierteljährliche Verbrauchsinformationen anfordern.
Bei fernablesbaren Zählern müssen Verbrauchsinformationen in der Heizperiode nicht mehr nur vierteljährlch, sondern mindestens monatlich bereitgestellt werden.
Alle Zähler müssen mit fernablesung nachgerüstet und alle noch nicht fernablesbaren Zähler müssen ausgetauscht sein.
Mit unserem Zeitstrahl haben Sie alle Daten immer im Blick:
Als erfahrener Wärmemessdienst sind wir auf die neuen Anforderungen bestens vorbereitet und helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung. Als Mitglied der bundesweit tätigen BFW-Gruppe verfügen wir zum einen über die zukünftig benötigte Funktechnologie (Heizkostenverteiler, Wasser- / Wärmezähler sowie Datensammler zur Fernabfrage) und zum anderen sind wir jederzeit in der Lage, Ihnen die geforderten unterjährigen Verbrauchsinformationen für Ihre Bewohner in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.
Eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Regelungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen:
Download: Flyer Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie EED
In unserem Video-Clip erfahren Sie alles Wichtige zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie EED.
Wir freuen uns darauf zusammen mit Ihnen, die neuen Aufgaben zu meistern und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0711/95 29 500
E-Mail: info@bfw-gohl.de
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