Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen Rauchmelder installiert sein. Aber wer überwacht die Vorschrift, wenn Rauchwarnmelder mit Ferninspektion, die für bis zu 10 Jahre nicht mehr per Sicht geprüft werden müssen, montiert sind?