Rauchwarnmelder müssen nach 10 Jahren komplett ausgetauscht werden. Aber warum ist das? Ist das nicht schädlich für die Umwelt und sehr teuer? Gibt es keine Alternative, indem beispielsweise immer nur die Batterie ausgetauscht wird? Das beantworten wir in unserem aktuellen Blog.
Die Grundlagen für den Tausch der Rauchwarnmelder nach zehn Jahren ist die DIN 14676 im Bereich Instandhaltung, Punkt 6.5.
Dort heißt es:
Der Rauchwarnmelder ist spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung zu unterziehen.
Das gilt übrigens nicht nur für Gewerbekunden, sondern auch für alle Privathaushalte.
Falls Sie nicht mehr genau wissen, wann der Rauchmelder eingebaut wurde gibt es eine einfach Hilfestellung: das Datum der Herstellung ist in der Regel seitlich auf dem Melder angegeben. Bei den Rauchwarnmeldern von Ei-Electronics, die wir verwenden, ist sowohl das Datum der Herstellung als auch der Termin bis zu dem der Melder wieder ersetzt werden muss, aufgedruckt. Bei unseren Kunden, bei denen wir den professionellen Einbau mit ausgebildeten Monteuren durchgeführt haben, überwachen wir die Ablaufdaten und informieren rechtzeitig über einen anstehenden Wechsel.
Jetzt bleibt allerdings immer noch die Frage offen, warum die Rauchwarnmelder nach 10 Jahren komplett ersetzt werden müssen und warum es nicht genügt, einfach nur immer wieder die Batterie zu ersetzen. Das sind die Gründe:
Wie bereits geschildert haben die Rauchmelder von Ei-Electronics haben ein vorgegebenes Ablaufdatum, das seitlich außen am Rauchwarnmelder aufgedruckt ist. Achten Sie beim Kauf darauf, ein aktuelles Modell zu bekommen und keinen Ladenhüter. Ansonsten können Sie nicht die vollen zehn Jahren nutzen.
Im Brandfall geht es oft nicht um Minuten, sondern um Sekunden, die darüber entscheiden können, ob Sie Ihre Wohnung noch rechtzeitig verlassen und sich in Sicherheit bringen können. Achten Sie daher bei Rauchwarnmeldern auf gute Qualität. Diese erkennen Sie am Sicherheitssiegel "VdS" und am "Q-Zeichen".
Sie erreichen uns per Telefon unter 0711/9529500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de
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