Formell richtige Abrechnung

Sie sind hier

Eine formell richtige Abrechnung erfüllt alle Anforderungen, die § 259 BGB und die gängige Rechtsprechung stellt:

  • Konkrete Angaben des betreffenden Objekts

  • Der abgerechnete Zeitraum (Datum von/bis)

  • Geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten

  • Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel

  • Berechnung des Anteils der Mieters

  • Abzug seiner bereits geleisteten Vorauszahlungen

  • Die Abrechnung muss insgesamt für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht ausgebildeten Mieter sowohl rechnerisch als auch gedanklich nachvollziehbar sein.