Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen Rauchmelder installiert sein. Aber wer überwacht die Vorschrift, wenn Rauchwarnmelder mit Ferninspektion, die für bis zu 10 Jahre nicht mehr per Sicht geprüft werden müssen, montiert sind?
Grundsätzlich unterscheidet die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LINK) nicht zwischen den verschiedenen Bauarten und Prüfverfahren.
Für Rauchmelder der Bauweise C bedeutet das, dass die korrekte Position der Rauchwarnmelder für bis zu 10 Jahre nicht mehr per Sicht überprüft wird. Das kann Folgen haben, wie wir Ihnen an zwei Beispielen zeigen:
Ein Bewohner könnte den Rauchwarnmelder im Zuge einer Wohnungsrenovierung abbauen und dann – versehentlich – an einer falschen Position wieder montieren.
Die Bewohner erwarten Nachwuchs und bauen das bisherige Arbeitszimmer (in dem nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg KEIN Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist) zum Kinderzimmer um – in diesem Kinderzimmer muss dann zwingend ein Rauchmelder installiert sein.
Änderungen der Raumnutzung kann der Rauchwarnmelder nicht feststellen. Er verfügt ja über keine Kamera, um zu sehen, in welchem Raum er eingebaut ist. Das kann massive Folgen haben: Im Brandfall wären die Bewohner gar nicht oder nur unzureichend geschützt.
Zur Sicherheit der Bewohner empfehlen wir in JEDEM Raum, außer im Bad, Küche und Abstellräumen, jeweils einen Rauchwarnmelder einzubauen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dafür in den meisten Wohnungen nur ein oder zwei Rauchmelder mehr nötig sind.
Hoffentlich müssen Sie niemals miterleben, dass es in Ihrer Wohnung einmal brennt. Aber wenn doch, werden Sie mit hochwertigen Rauchwarnmeldern, die in jedem Raum montiert sind, zuverlässig und vor allem rechtzeitig vor dem gefährlichen Brandrauch gewarnt.
Wenn Sie noch Rauchwarnmelder ohne Ferninspektion haben, rufen Sie uns gerne an. Wir finden eine gute Lösung für Sie, wie Sie kurzfristig moderne ferninspizierbare Rauchwarnmelder bekommen können. Sie erreichen uns per Telefon unter 0711/9529500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de
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