Warum Sie in jedem Raum Rauchmelder mit Ferninspektion montieren sollten

Rauchmelder in jedem Raum montieren

 

Warum Sie in jedem Raum Rauchmelder mit Ferninspektion montieren sollten

Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen Rauchmelder installiert sein. Aber wer überwacht die Vorschrift, wenn Rauchwarnmelder mit Ferninspektion, die für bis zu 10 Jahre nicht mehr per Sicht geprüft werden müssen, montiert sind?


Welche Rauchmelder und Prüfverfahren gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LINK) nicht zwischen den verschiedenen Bauarten und Prüfverfahren.

  • Bei Rauchwarnmeldern der Bauweise A muss eine manuelle Sicht- und Funktionsprüfung immer jährlich erfolgen.
  • Bei Rauchwarnmeldern der Bauweise B muss die Wartung nach spätestens zweieinhalb Jahren manuell erfolgen. Dazwischen kann per Ferninspektion geprüft werden. Nach spätestens weiteren sechs Monaten, also nach insgesamt 3 Jahren muss manuell geprüft werden, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 50 cm rund um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist, die das Eindringen von Brandrauch behindern könnten.
  • Nur bei Rauchwarnmeldern der Bauweise C können alle vorgeschriebenen Parameter 10 Jahre lang jährlich per Ferninspektion geprüft werden.

 

Rauchmelder der Bauweise C: Das sollten Sie beachten

Für Rauchmelder der Bauweise C bedeutet das, dass die korrekte Position der Rauchwarnmelder für bis zu 10 Jahre nicht mehr per Sicht überprüft wird. Das kann Folgen haben, wie wir Ihnen an zwei Beispielen zeigen:

  • Ein Bewohner könnte den Rauchwarnmelder im Zuge einer Wohnungsrenovierung abbauen und dann – versehentlich – an einer falschen Position wieder montieren.

  • Die Bewohner erwarten Nachwuchs und bauen das bisherige Arbeitszimmer (in dem nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg KEIN Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist) zum Kinderzimmer um – in diesem Kinderzimmer muss dann zwingend ein Rauchmelder installiert sein.

Änderungen der Raumnutzung kann der Rauchwarnmelder nicht feststellen. Er verfügt ja über keine Kamera, um zu sehen, in welchem Raum er eingebaut ist. Das kann massive Folgen haben: Im Brandfall wären die Bewohner gar nicht oder nur unzureichend geschützt. 

 

Unser Tipp: Installieren Sie in jedem Raum einen Rauchwarnmelder

Zur Sicherheit der Bewohner empfehlen wir in JEDEM Raum, außer im Bad, Küche und Abstellräumen, jeweils einen Rauchwarnmelder einzubauen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dafür in den meisten Wohnungen nur ein oder zwei Rauchmelder mehr nötig sind.

Hoffentlich müssen Sie niemals miterleben, dass es in Ihrer Wohnung einmal brennt. Aber wenn doch, werden Sie mit hochwertigen Rauchwarnmeldern, die in jedem Raum montiert sind, zuverlässig und vor allem rechtzeitig vor dem gefährlichen Brandrauch gewarnt.

 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie noch Rauchwarnmelder ohne Ferninspektion haben, rufen Sie uns gerne an. Wir finden eine gute Lösung für Sie, wie Sie kurzfristig moderne ferninspizierbare Rauchwarnmelder bekommen können. Sie erreichen uns per Telefon unter 0711/9529500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de


  Video: Rauchmelder: Deshalb sollten Sie in jedem Raum montiert werden.

Rauchmelder in jedem Raum  

 

Weiterführende Informationen

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