Wie hoch ist die Strahlenbelastung durch Heizkostenverteiler?

Strahlenbelastung Heizkostenverteiler

 

Wie hoch ist die Strahlenbelastung durch Heizkostenverteiler?

Die Fernablesung von Heizkostenverteilern und Wasserzählern ist nur mit elektronischen Messgeräten möglich. Viele Bewohner sind aufgrund der steigenden Strahlenbelastung beunruhigt. Doch geht von elektronischen Messgeräten für Heizung und Wasser und von Rauchwarnmeldern für die Ferninspektion wirklich eine Gefahr aus?

Am 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie – im Original: European Energy Directive (EED) in Kraft getreten. Gemäß dieser Richtlinie dürfen seit dem 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Messgeräte eingebaut werden. Die Fernablesung ist natürlich nur mit elektronischen Heizkostenverteilern und Wasserzählern möglich [LINK]. Geht von diesen elektronischen Messegeräten für Heizung und Wasser und von Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion eine Gesundheitsgefahr ist?


Wie hoch ist die Strahlenbelastung durch Handys, schnurlose Telefone etc.?

Es gibt vielfältige Geräte, die elektromagnetische Strahlung aussenden. Dazu gehören zum Beispiel_

  • Handys
  • DECT-Telefone (schnurlose Telefone)
  • Babyphones
  • Bluetooth-Geräte usw. 

Die größte Sendeleistung davon haben Handys. Sie senden mit einer Leistung von etwa 1000 bis zu 2000 Milliwatt. Danach folgen Bluetooth-Geräte und DECT-Telefone mit rund 100 Milliwatt. Das Schlusslicht bilden elektronische Heizkostenverteiler, Funkmodule von Wasser- und Wärmemengenzähler und Rauchwarnmelder für Ferninspektion.

Tabelle Strahlenbelastung durch verschiedene Endgeräte

 

Wie häufig funken Messgeräte zur Verbrauchserfassung?

In den Messgeräten zur Verbrauchserfassung ist eine kleine 3-Volt-Lithium-Knopfzelle verbaut. Sie muss für zehn Jahre plus Reserve Energie liefern, um die Temperaturen zu erfassen, zu rechnen und das Display zu versorgen. Damit die Batterien diese lange Laufzeit überhaupt durchhalten, funken Geräte nicht ununterbrochen und auch nur sehr kurz.

Die elektronischen Heizkostenverteiler von BFW funken nur für 0,03 Sekunden mit einer Leistung von 10 Milliwatt. Der erlaubte Grenzwert liegt bei 25 Milliwatt.

Selbstverständliche werden elektronische Messgeräte und Rauchwarnmelder offiziell zugelassen. Im Zuge dieser Zulassung werden auch die Sendeleistungen der Geräte daraufhin untersucht, ob sie die gesetzlich erlaubten Grenzwerte einhalten. Das ist bei allen von der Firma BFW Friedrich Gohl verwendeten Geräten der Fall.

Und nicht nur das: Wir unterschreiten die erlaubten Grenzwerte sogar deutlich! Zusammenfassend kann man sagen, dass die Funkstrahlung der Messgeräte für Heizung, Wasser und auch Rauchwarnmelder mit Ferninspektion sehr gering ist. Alle Geräte sind offiziell zugelassen und unterbieten die gesetzlich erlaubten Grenzwerte. Eine Gesundheitsgefahr besteht daher nicht.

 

Haben Sie Fragen zu Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion? 

Sie erreichen uns per Telefon unter 0711/9529500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de


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Strahlenbelastung Heizkostenverteiler  

 

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