Zwischenablesung

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Wann ist eine Zwischenablesung sinnvoll oder erforderlich?

Grundsätzlich muss zwischen einer Zwischenablesung und einer Zwischenabrechnung unterschieden werden. Viele Eigentümer und Nutzer sind der Meinung, dass eine Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel generell erforderlich, bzw. sinnvoll ist. Bei Wasserzählern, Wärmemengenzählern und elektronischen Heizkostenverteilern ist dies sicher richtig. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip muss jedoch differenziert werden.

Zudem stellt sich die Frage, ob eine Zwischenablesung ausreicht, die Stände also nur festgehalten werden sollen, oder ob auch eine Zwischenabrechnung gemacht werden soll, oder muss. Was hierbei zu beachten ist und wie Sie am Besten vorgehen, zeigt dieser Beitrag auf.

Von Bedeutung für Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel ist die Heizkostenverordnung § 9 b:

§ 9 b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

(1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums  hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der von Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.

(2) Die nach dem erfassten Verbrauch  zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.

(3) Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt.

 

Zwischenabrechnung bei Nutzerwechsel

Die Heizkostenverordnung gibt zu dieser Frage keine Antwort, jedoch wurde sie von richterlicher Seite bereits mehrfach geklärt (AG Düsseldorf WM 1975, 207 und LG Hamburg, NJW-RR 1988, 907). Laut diesen Urteilen muss eine Zwischenabrechnung bei Nutzerwechsel während der Abrechnungsperiode nicht durchgeführt werden.

Eine anders lautende Auslegung hätte auch gravierende praktische Nachteile, denn wenn in einer großen Wohnanlage nur ein einziger Nutzer auszieht, musste, da die gängigsten Erfassungsgeräte keine absolute Mengenangabe liefern, die gesamte Anlage abgelesen werden. Hier würde sich dann die Frage stellen, wer für diese Kosten aufkommen soll. Etwas anderes kann also nur gelten, falls Sie im Mietvertrag etwas anderes vereinbart hätten. (§ 9 b Abs. 4) Der Nutzer muss demnach bis zum Ende des Abrechnungszeitraums auf die Abrechnung und damit auf den Ausgleich der geleisteten Vorauszahlungen warten.


Zwischenablesung bei Nutzerwechsel mit Verdunstungsheizkostenverteilern

Zwischenablesung VerdunsterFindet der Nutzerwechsel kurz vor dem Jahreskundendienst statt, kann aufgrund der langsamen Verdunstung der Ampullenflüssigkeit kaum ein Unterschied zwischen den Werten der Zwischenablesung und denen der Jahresablesung festgestellt werden. Ähnlich verhält es sich, wenn der Nutzer kurz nach der Jahresablesung auszieht.

Der für dieses Thema relevante Unterschied zwischen elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist die Kaltverdunstungsvorgabe. Wie Sie an dieser Grafik sehen können, ist die Messampulle über den Nullpunkt hinaus überfüllt. Diese Überfüllung reicht nach DIN 4713 für exakt 120 Tage bei 20° C Raumtemperatur aus. Zweck der Überfüllung ist, die Verdunstung der Flüssigkeit im Sommer auszugleichen wenn die Heizanlage außer Betrieb ist.

Wird der Jahreskundendienst im Sommer durchgeführt und die Zwischenablesung soll nun z. B. im August oder September erfolgen, ist die Kaltverdunstung noch nicht so weit vorangeschritten, dass bereits Ablesewerte entstanden sind.

 

 


Zwischenablesung VerdunsterFindet der Jahreskundendienst im Winter statt, hat der ausziehende Nutzer evtl. die Kaltverdunstungsvorgabe "verheizt" und der Verbrauch wurde nicht in den eigentlichen Verbrauchsanzeigen erfasst. Die Kaltverdunstung im Sommer führt dann zu "echten" Verbrauchsanzeigen. Wenn in der Nutzeinheit kein Nutzerwechsel stattfindet, ist es unbedeutend wann die Kaltverdunstungsvorgabe "verbraucht" wird.

Für die genannten Fälle ist eine Aufteilung nach der Gradtagszahlentabelle vorgesehen. Wir nehmen diese Aufteilung gerne in Ihrem Auftrag vor. Hierzu müssen Sie nur auf dem Kostenvordruck das Datum des Wechsels und die Namen der beteiligten Parteien angeben. 

Die Arbeitsgemeinschaft Heizkostenverteilung, hält eine Zwischenablesung nur dann für sinnvoll, wenn von der Abrechnungsperiode mindestens 400 und höchstens 800 Promille an Gradtagszahlen verstrichen sind. Mit der Tabelle im PDF-Format können Sie selbst leicht errechnen, ob die Durchführung einer Zwischenablesung erforderlich ist, oder ob eine Trennung nach der Gradtagszahlentabelle sinnvoller wäre.

 

 

Vorlage Gradtagszahlen

Vorlage zur Berechnung von Gradtagszahlen herunterladen [pdf-Dokument]

 

Selbstverständlich werden wir eine Zwischenablesung, auf ihren Wunsch hin, auch zu einem Termin durchführen, der unterhalb 400/1000 oder oberhalb 800/1000 liegt. Nach § 9 Absatz 4 der Heizkostenverordnung bleiben von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen unberührt. Das heißt, Sie können im Mietvertrag anders lautende Vereinbarungen treffen, welche dann Vorrang haben.