Der Wohnungsnutzer hat das Recht die Abrechnung zu prüfen. In Fachkreisen wird eine Prüfungsfrist von 2 Wochen als angemessen angesehen, analog zum Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung.
0711 / 95 29 500
Angebot anfordern
Adressen+Kontakt