Wasserkostenverteiler

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Wann müssen Wasserkostenverteiler modernisiert werden?

Früher wurden zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs meist Warmwasserkostenverteiler nach dem Verdunstungs- oder Destillationsprinzip eingesetzt. Wasserkostenverteiler lassen im Laufe der Jahre an Genauigkeit deutlich nach. Die Heizkostenverordnung hat aus diesem Grund die Neuinstallation und Reparatur solcher Geräte seit 1989 untersagt.

Erfolgt die Warmwasserabrechnung noch über Wasserkostenverteiler besteht Handlungsbedarf! Diese Geräte sind bereits seit vielen Jahren im Einsatz und lassen aufgrund des Funktionsprinzips mit den Jahren an Genauigkeit deutlich nach.

Wasserkostenverteiler funktionieren mit dem so genannten " Venturi-Effekt". Also durch eine Verengung im Unterteil und die Erzeugung eines Sogs. So wird das Wasser durch das Gerät geleitet. Dieser Durchfluss ist je nach Hersteller etwa 2 Millimeter stark. Durch Kalk und sonstige Ablagerungen verengt sich dieser Durchfluss. Der Verschmutzungsgrad ist bei den Geräten in der Liegenschaft unterschiedlich. Das verfälscht die Warmwasserabrechnung in zunehmendem Umfang.

Schon seit 1989 dürfen Wasserkostenverteiler nicht mehr neu installiert oder repariert werden. Die Heizkostenverordnung wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 novelliert. Demnach verlieren Warmwasserkostenverteiler die vor dem 01. Juli 1981 eingebaut wurden, zum 31. Dezember 2013 ihren Bestandsschutz. Das bedeutet konkret, dass solche Zähler ab 01.01.2014 nicht mehr für eine verbrauchsabhängige Abrechnung verwendet werden dürfen.

Bis zum 31.12.2013 haben die vorhandenen Wasserkostenverteiler Bestandsschutz. Voraussetzung ist, dass das "bestandsgeschützte" System nicht mit neueren Geräten vermischt wird. Zum Beispiel dürfen Warmwasserkostenverteiler und Warmwasserzähler nicht zusammen abgerechnet werden, da sie auf unterschiedliche Weise zählen. Eine solche Mischerfassung ist auch schon nachgeltendem Recht nicht zulässig und macht die Abrechnung anfechtbar.

 

Verwenden Sie die alten Wasserkostenverteiler auch noch nach dem 01.01.2014, kann Ihre Abrechnung vom Mieter angefochten werden!

Der Mieter kann ein Kürzungsrecht von 15% geltend machen. Diesen Differenzbetrag muss der Vermieter dann selbst tragen.

Um Engpässe zum Ende des Jahres 2013 zu vermeiden, empfehlen wir den Austausch der veralteten Wasserkostenverteiler durch geeichte Wasserzähler möglichst bald vorzunehmen zu lassen.

Geeichte Wasserzähler bieten Ihnen:

  • Sicherheit für eine genaue und unanfechtbare Warmwasserkostenabrechnung
  • Falschmessungen aufgrund von Dauerbelastung über wärmeabstrahlende Zirkulationsrohre entfällt
  • Der Wasserverbrauch kann vom Nutzer selbst jederzeit leicht abgelesen werden
  • Alle Ablesungen sind leicht kontrollierbar.
  • Die Abrechnung wird transparenter
  • Das Vertrauen in die Abrechnung steigt, weil nur dann Wasser erfasst wird, wenn auch eine Entnahme stattfindet
  • Der Verbrauch kann sinken, wenn dem Mieter sein Verbrauch deutlich und transparent vor Augen geführt wird