Wartung von Messtechnik

Sie sind hier

Für Ihre Erfassungsgeräte empfehlen wir Ihnen eine Wartung zu vereinbaren. Der Wartungsvertrag umfasst den rechtzeitigen Austausch vor Ablauf der Eichfrist. Defekte Geräte, aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern, werden während der Laufzeit des Wartungsvertrages kostenlos repariert oder ersetzt. So können sicher sein, dass Ihre Zähler immer geeicht und damit bei Ihrer Abrechung rechtssicher sind. Die Kosten der Wartung sind gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 der Heizkostenverordnung sofort innerhalb Ihrer Heizkostenabrechnung umlagefähig. Ihre Mieter müssen Sie dazu nicht vorher fragen.