Verdunster

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Gemäß § 5 Absatz 1 der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Heizkostenverordnung in der Fassung vom 19.09.2008 dürfen nur Verdunster verwendet werden, deren Eignung von sachverständigen Stellen nachgewiesen wurde. 

Aufgrund der in § 12 Absatz 2 genannten Übergangsfrist dürfen die am 01.01.1987 bereits vorhandenen Warmwasserkostenverteiler (WKV) und die  am 01.07.1981 bereits vorhandenen sonstigen Geräte, also beispielsweise nicht zugelassene Heizkostenverteiler, nur noch bis zum 31.12.2013 weiterverwendet werden. Alle ab 1987 installierten Wasserkostenverteiler und alle ab Juli 1981 montierten sonstige, nicht zugelassene Erfassungsgeräte dürfen somit schon seit dem 01.01.2009 nicht mehr verwendet werden.

Zugelassene und korrekt montierte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip dürfen auch nach 2014 weiterverwendet werden!