Umlageausfallwagnis

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Das Umlageausfallwagnis ist das Wagnis einer Einnahmenminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist - einschließlich der uneinbringlichen Kosten die bei einer Rechtsverfolgung auf Zahlung entstehen. (Neubaumietenverordnung § 25a Satz 1)