Umgang mit einzelnen, schon eingebauten Rauchwarnmeldern in WEGs

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Gemäß der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 19.03.2013 (Drucksache 15/3251) sind in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit zwingend mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist grundsätzlich Gemeinschaftssache. Die Rauchwarnmelder schützen vorrangig Personen, dienen aber auch der Sicherheit des gesamten Gebäudes.

Es entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern entscheidet. Deswegen sollte jeder Eigentümer auf der Eigentümerversammlung darauf hinwirken, dass ein solcher Beschluss gefasst wird.

Haben Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder bereits selbst angebracht, stehen diese in deren Eigentum. Die Eigentümergemeinschaft ist aber hierdurch nicht gehindert, den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern zu beschließen.

Wurde der Einbau der Rauchwarnmelder auf der Eigentümerversammlung gemeinschaftlich beschlossen, kann auf die Montage, in den einzelnen Wohnungen, in denen bereits Rauchwarnmelder installiert sind, nicht verzichtet werden. Die Rauchwarnmelder müssen auch hier zwingend angebracht bzw. ausgetauscht werden. Eigentümer haben zum Einbau Zutritt in ihre Wohnung zu gewähren.

Die Kosten für die selbst eingebauten Rauchwarnmelder durch den Mieter bzw. Eigentümer müssen nicht von dem Eigentümer bzw. der Gemeinschaft übernommen werden.

Die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder durch BFW erfolgt nur für die durch BFW selbst eingebauten Geräte. Diese haben eine 10 Jahresbatterie. Die bereits eingebauten Rauchwarnmelder enthalten vielleicht eine Batterie, die jährlich gewechselt werden muss. Zudem sind wir nicht mit Rauchwarnmelder anderer Hersteller über die Funktion oder Wartung der Geräte vertraut.

Vereinbaren Sie einen Wartungsvertrag für die Rauchwarnmelder über 10 Jahre mit uns, werden defekte Geräte in dieser Zeit aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern durch BFW kostenlos ersetzt.

Über die Autorin:
Melanie Zott, Fachfrau für Messtechnik und Auftragsbearbeitung
bei BFW-Wärmedienst in Gärtringen