Wussten Sie, dass die Wartung von Rauchmeldern einmal jährlich durchgeführt werden muss? Doch wie machen Sie das sicher und zuverlässig? Und kann die Wartung der Rauchmelder auch vom Mieter selbst gemacht werden? Das und vieles mehr, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Die Grundlage für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676. Dort ist geregelt, wie und in welchem Zeitraum die Wartung erfolgen muss. Zwar verweist die DIN auf Herstellerangaben. Allerdings muss die Wartung zwingend mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- 3 Monaten gemacht werden.
Grundsätzlich wird bei der jährlichen Wartung überprüft, ob der Rauchmelder seine Aufgaben korrekt erfüllt. Folgende Punkte stehen im Fokus:
Bei Funk-Rauchwarnmeldern wird bei der Wartung zusätzlich das Funkmodul, die Sende- und Empfangseinrichtung des Funkmoduls, die Schnittstelle und der Rauchwarnmelder selbst automatisch überprüft. Alle an einem Funknetzwerk beteiligten Rauchwarnmeldern geben ein Signal aus und müssen bei der Wartung einzeln bestätigt werden. So kann zuverlässig sichergestellt werden, dass alle Melder funktionieren und korrekt im Funknetzwerk angemeldet und fest eingeloggt sind.
Für die generelle Verkehrssicherung eines Gebäudes ist der Eigentümer zuständig. Somit ist er letztendlich auch für die Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für den Eigentümer wäre es kaum nachprüfbar, ob und in welcher Qualität ein Mieter die jährliche Wartung und Prüfung der Rauchwarnmelder durchführt.
Ein Beispiel: Der Mieter kann die Rauchmelder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kontrollieren. Er teilt das seinem Eigentümer aber nicht mit. Wenn jetzt in der Wohnung ein Feuer ausbricht und ein Rauchmelder wegen eines Defekts nicht Alarm schlägt, wird der Mieter nicht rechtzeitig gewarnt.
Wenn es im oben genannten Brandfall zu Verletzten oder sogar zu einem Todesfall kommt, brauchen Vermieter schriftliche Nachweise, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wurde. Fehlen diese Nachweise kommen Eigentümer schnell in Erklärungsnöte und sehen sich möglicherweise plötzlich mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihre gesetzliche Pflicht zum normgerechten Einbau und der jährlichen Wartung der Rauchwarnmelder lückenlos erfüllt haben. Eine Abweichung von den Vorgaben könnte ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.
Bei BFW erfolgt die Dokumentation sofort vor Ort in der Wohnung. Der Bewohner unterschreibt das Ergebnis der Wartung und erhält sofort eine Kopie für seine Unterlagen.
Ihre Wartungsunterlagen werden für mindestens 10 Jahre rechtssicher, redundant und revisionssicher in unserem Rechenzentrum für Sie archiviert. Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir eine speziell zertifizierte Softwaren.
Wenn Sie die durchgeführten Wartungen einmal nachweisen müssen, erhalten Sie sämtliche Unterlagen schnell und unbürokratisch. Mit unserer Hilfe sind Sie auf der sicheren Seite und können im Ernstfall alle Nachweise sofort erbringen!
Haben Sie Fragen oder Interesse an einer professionellen Montage und Betreuung Ihrer Rauchwarnmelder durch uns? Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie eine E-Mail:
Telefon: 0711/95 29 500
E-Mail: info@bfw-gohl.de
Weitere Informationen zur richtigen Wartung und Dokumentation von Rauchmeldern haben wir auch in diesem Video zusammengestellt:
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