Das Eichgesetz schreibt vor, dass Wasserzähler und Wärmezähler geeicht sein müssen. Verwenden Sie ungeeichte Zähler, kann Ihr Mieter Ihre Abrechnung jederzeit anfechten. Im Streitfall werden Sie als Vermieter vor Gericht in der Regel keine Chance haben.
Sind Eichfristen abgelaufen oder ist Ihre Messtechnik veraltet, muss der Austausch Ihrer Erfassungsgeräte erfolgen. Sie stellen sich die Frage, ob sie die neue Messgeräte kaufen oder mieten sollen. Den höheren einmaligen Anschaffungskosten beim Kauf stehen die geringeren jährlichen Zahlungen der Miete gegenüber. Die Mietkosten übersteigen - auf die gesamte Laufzeit gerechnet - allerdings die Kosten des Kaufs.
Es gibt beim Mietvertrag verschiedene Laufzeiten, die vom Erfassungsgerät abhängen:
Die Laufzeit beträgt bei:
Während dieser Laufzeit werden defekte Geräte aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern kostenlos repariert oder ersetzt. Die Geräte bleiben das Eigentum der Firma BFW.
Beim Kauf haben Sie in dieser Hinsicht keine Vertragsbindungen und Laufzeiten. Die Geräte gehen mit der Zahlung der Rechnung in ihr Eigentum über. Beim gleichzeitigen Abschluss eines Wartungsvertrages werden Material- oder Herstellungsfehler ebenfalls kostenlos repariert oder ersetzt.
Grundgedanke des Wartungsvertrages ist es uns die Aufgabe zu übertragen, ihre Zähler innerhalb der vorgeschriebenen Eichfristen zu halten und rechtzeitig auszutauschen.
Die Kosten der Wartung sind entsprechend der Heizkostenverordnung ( §7 Absatz 2 und § 8 Abs. 2 ) sofort innerhalb der Abrechnung auf den Mieter umlegbar. Eine Informationspflicht des Eigentümers gegenüber den Mietern besteht vor Abschluss eines Wartungsvertrags nicht.
Bei der Miete hat der Gebäudeeigentümer die Pflicht seine Mieter schriftlich über folgende Punkte zu informieren:
Die Mieter haben nach Erhalt dieser Information einen Monat Zeit, sich dazu zu äußern. Widerspricht die Mehrheit der Nutzer nicht (dabei gilt die Anzahl der Wohnungen), dürfen Sie die Mietkosten innerhalb Ihrer Abrechnung umlegen. Das machen wir für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Defekte Geräte
Defekte Geräte müssen nach Ablauf der gesetzlichen Garantie von 2 Jahren auf eigene Kosten repariert oder ersetzt werden. Ausnahme: Gleichzeitiger Abschluss eines Wartungsvertrages
Defekte Geräte werden bei Material- oder Herstellungsfehlern während der Laufzeit des Mietvertrages kostenlos repariert oder ersetzt.
Eigentümer der Geräte
Geräte gehören dem Gebäudeeigentümer
Geräte gehören der Firma BFW
Kosten
Höhere, einmalige Anschaffungskosten
Geringere, jährliche Zahlungen, insgesamt höhere Kosten
Bindung
Keine Vertragsbindung bzgl. Laufzeiten
Vertragsbindung mit verschiedenen Laufzeiten, je nach Erfassungsgerät
Umlage
Wenn es sich um eine energiesparende Maßnahme handelt, können die Anschaffungskosten für Wasserzähler in Altbauten (nach § 3 des Miethöhegesetzes mit jährlich 11 %) auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten eines Folgetauschs wegen Eichablauf können Sie aufgeteilt auf die Laufzeit auch selbst auf Ihre Mieter umlegen.
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