Miete für Messtechnik

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Erfassungsgeräte können nicht nur gekauft, sondern auch gemietet werden. Die Laufzeiten sind unterschiedlich: Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler 5 Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre und Heizkostenverteiler in der Regel 10 Jahre. Voraussetzung hierbei ist, dass der Gebäudeeigentümer seine Mieter vor Abschluss des Mietvertrages darüber informiert, dass er die Erfassungsgeräte mieten möchte und welche Kosten dabei anfallen. Die Mietkosten werden dann innerhalb der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Der Mietpreis ist über die ganze Laufzeit fest. Defekte Geräte aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern werden während der Laufzeit des Mietvertrages kostenlos repariert oder ersetzt.