Leistungsprinzip

Sie sind hier

Eine Betriebskostenbrechnung kann nach dem Leistungs- oder Abrechnungsprinzip erfolgen. Beim Leistungsprinzip werden die Kosten nach dem Zeitpunkt der erbrachten Leistung zugeordnet. Es werden nur die Kosten in die Abrechnung eingestellt, über deren Zeitraum abgerechnet wird. Geht eine Rechnung über den abgerechneten Zeitraum hinaus, oder ragt in ihn hinein, müssen die Kosten durch Schätzung oder Ablesung abgegrenzt werden.