Gebührenaufteilung in Abwasser und Niederschlag

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Aufteilung in Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Die übliche Abwassergebühr wird in vielen Gemeinden aufgeteilt in Schmutzwasser und in Niederschlagswasser. Aber was bedeutet das und wozu gibt es diese Aufteilung? Wie können diese Kosten innerhalb der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden?

 

Was sind die Unterschiede zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser?

Schmutzwasser bzw. Abwasser ist das Wasser, das in die Kanalisation als "benutztes" Wasser zugeführt wird. Dazu gehört beispielsweise Duschwasser, Wasser von der Waschmaschine usw.

Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf das Gebäude regnet und nicht im Erdreich versickern kann, weil die Flächen versiegelt sind. Das ist beispielweise das Dach, geteerte oder betonierte Parkplätze. Gerechnet wird in Quadratmetern von oben gesehen auf eine ebene Fläche projiziert. Es wird also nicht die Dachfläche berechnet, sondern die Kantenlängen als Fläche von oben gesehen.

 

Warum wird zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden?

Kosten für die Entwässerung entstehen immer, wenn Wasser in die Kanalisation gelangt. Dieses Wasser muss in den Kläranlagen wieder aufbereitet werden. In die Kanalisation wird Schmutzwasser aus den Haushalten und Regenwasser zugeführt. Schmutzwasser fällt nach individuellem Verbrauch an. Regenwasser, das auf das Grundstück niedergeht, wird nicht zwangsläufig auch der Kanalisation zugeführt. Je nachdem, wie viel Fläche des Grundstücks versiegelt ist, versickert ein bestimmter Teil im Erdreich.

Beispiel: Ein Lebensmitteldiscounter hat sehr viel Fläche (Gebäude, Parkplatz usw.) aber sehr wenig Wasserverbrauch - in der Regel nur das Wasser für das WC, Händewaschen usw. Wegen der großen Fläche muss aber viel Wasser über die Kanalisation abgeführt und in der Kläranlage aufbereitet werden. Bei der Abrechnung nach reinem Verbrauch ist der Lebensmitteldiscounter also stark bevorzugt. Auf Grundstücken mit mehr Grünflächen versickert auch mehr Wasser im Erdreich und muss nicht aufbereitet werden.

Die Aufteilung des Abwassers in Schmutz- und Niederschlagswasser führt also zu mehr Gerechtigkeit.


Das gilt für die Umlage

Schmutzwasser/Abwasser:

Die Abrechnung von Schmutzwasser / Abwasser kann entsprechend dem gemessenen Verbrauch von Frischwasser über geeichte Wasserzähler erfolgen. Sind keine Wasserzähler installiert, kann die Umlage auch nach Personenanteilen oder Wohnfläche erfolgen. Maßgeblich sind aber die Vereinbarungen im Mietvertrag.

Niederschlag:

Niederschlagswasser steht nicht in Bezug zum individuellen Verbrauch. Deswegen kann es auch nicht anhand von Verbrauchsdaten abgerechnet werden. Maßgeblich für die Rechnungsstellung an den Gebäudeeigentümer ist die ebene Fläche des Gebäudes und die versiegelten Flächen. Wir empfehlen deshalb als Umlageschlüssel die Wohnfläche des Mieters. Auch hier ist die mietvertragliche Vereinbarung entscheidend. 

Die Verteilung der Niederschlagswassergebühren wird in der Regel in der Betriebskostenabrechnung erfolgen. Eine Aufteilung dieser Kostenart durch den Wasserlieferant erfolgt nicht. Das ist die Aufgabe des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung.

Generell gilt: Die Umlage von Kosten muss im Mietvertrag vereinbart sein. Ohne Umlagevereinbarung ist die Berechnung an die Mieter nicht zulässig. Sind Kosten der Entwässerung als umlegbar vereinbart, können auch die Kosten für Niederschlagswasser umgelegt werden.