Flüssigkeit in Verdungstungsmessgeräten

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Wie ist die Messflüssigkeit zusammengesetzt?

Wir werden des öfteren nach der Zusammensetzung der Meßflüssigkeit gefragt. Ist das Einatmen, Berühren oder gar der Verzehr gefährlich? Was ist zu tun, wenn Kinder damit in Kontakt kommen? An wen können Sie sich in einem solchen Fall wenden?

Bei der Messflüssigkeit handelt es sich um Methylbenzoat 613018. Die Chemische Zusammensetzung im einzelnen: Wasseranteil: 0,01 - 0,03 %, Säure: max. 50 ppm Benzoesäure, Organische Bestandteile: 99% C6H5 . CO2 - CH3. Gefahrengut: Vstr Klasse 3, Ziffer 4.

Methylbenzoat ist ein aromatischer Ester, der sowohl in der Natur vorkommt, (u. a. im Tuberoseöl, Ylang-Ylangöl, Nelkenöl) als auch synthetisch hergestellt wird. Jährlich werden weit über 10.000 Tonnen dieses Stoffes verarbeitet. Aufgrund des blumigen Geruchs und des etwas würzigen Geschmacks wird Methylbenzoat oft und gern in Parfümkompositionen, Seifenparfümierungen, blumigen Basen und Geschmackskompositionen (z. B. zur Imitation von Erdbeeraroma) eingesetzt.

Methylbenzoat findet auch industrielle Anwendung u. a. in der Mikroskopie, beim Färben von Polyesterfasern und unter Ausnützung der geringen Flüchtigkeit, in den Ampullen von Heizkostenverteilern als Verdunstungsflüssigkeit. Nach der BRD-Aromenverordnung ist Methylbenzoat ein naturidentischer Aromastoff, d. h. sein Einsatz in Lebensmitteln ist zugelassen. Auch in den USA wird dieser Stoff nach den geltenden rechtlichen Vorschriften der FDA - Food and Drug Administration und der FEMA-Flavor and Extrakt Manufakturer Assosiation als Aromastoff zugelassen und als sicher beurteilt.

Für den Einsatz in der Riechstoffindustrie wurde dieser Ester in einer RIFM Monografie (Resarch Institute for Fragrance Materials) beschrieben. Diese enthält auch gebräuchliche und maximale Konzentrationen für das Endprodukt. Zur Anwendung von Methylbenzoat in den Ampullen von Heizkostenverteilern wollen wir die beiden möglichen Verwendungsarten kurz betrachten:


1. Als konzentrierter Stoff in der Größenordnung von max. 2 g pro Ampulle:

Bei durchgeführten Tierversuchen mit dem konzentrierten Stoff Methylbenzoat wurden Werte ermittelt, die als statistisches Mittel außerhalb der Grenzwerte liegen, die einen Stoff als gesundheitsschädlich kennzeichnen.

Der Europarat legte als unschädliche Tagesmengendosis einen Wert von 5 mg / Kg Körpergewicht fest. Hieraus ergibt sich auch die Gefährlichkeit insbesonders für Kinder, wenn diese Meßflüssigkeit zu sich nehmen. Bei einem Körpergewicht von 15 Kg wären 75 mg Einnahme noch vertretbar. In der Ampulle befinden sich jedoch insgesamt ca. 2 g also 2000 mg Methylbenzoat. Die Einnahme von Meßflüssigkeit muß also unbedingt vermieden werden.

 

 

2. Als verdunstete Flüssigkeit im Wohnraum:

Unter der Berücksichtigung des Ampulleninhaltes von 2 g der im Verlauf eines Jahres zu etwa 1/3 verdunstet ergibt sich bei einer Raumgröße von 50 m³ unter der Voraussetzung, daß im gesamten Jahr kein Luftaustausch stattfindet, eine Konzentration von nur 0,000014 Gramm je Liter Luft. Berechnungen dieser Art sind sicher auch vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz angestellt worden, das nach einer Untersuchung von Methylbenzoat für diesen Zweck zusammenfassend feststellte, daß eine gesundheitliche Gefährdung sehr unwahrscheinlich ist.


Ein weiteres Beispiel unterstreicht diese Aussage:

Vergleicht man die Menge Methylbenzoat, die während einer angenommenen Heizperiode von 6 Monaten verdunstet, mit der Menge, die vom Europarat als ADI (Aceptable Daily Intake) angegeben ist, ergibt sich die Situation, daß täglich nur etwa 1/100 der Menge verdunstet, die bei einem Körpergewicht von 75 Kg ohne Schaden aufgenommen werden kann.Sollte es zu Berührungen mit der Haut oder den Augen kommen, empfehlen wir vorsorglich die betroffenen Stellen gründlich mit Wasser abzuwaschen, wie dies auch bei anderen, frei erhältlichen Stoffen z. B. Essigessenz der Fall ist.Aufgrund der vorliegenden und gesicherten Daten halten wir den Einsatz von Methylbenzoat in Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip für unbedenklich.

Dass die Dämpfe der Messflüssigkeit nicht gesundheitsschädlich sein dürfen, stellte das LG Hamburg in einem Urteil klar. (LG Hamburg WuM 1990, 33)