Fehlergrenzen

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Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler unterliegen bestimmten zulässigen Fehlergrenzen. Man spricht von Eichfehlergrenzen und von Verkehrsfehlergrenzen. Eichfehlergrenzen sind die während der Prüfung zulässigen Grenzen, Verkehrsfehlergrenzen die im eingebauten Zustand (Verkehr) zulässigen Grenzen. Die Eichfehlergrenzen betragen bei Kaltwasserzählern +- 2 %, die Verkehrsfehlergrenzen +- 4 %. Bei Warmwasserzählern betragen die Eichfehlergrenzen +- 3 % , die Verkehrsfehlergrenzen +- 6 %. Bei Wärmemengenzählern ergeben sich die Grenzen, je nach Bauart und Typ aus weiteren verschiedenen Faktoren. Wir verweisen daher auf weiterführende Literatur.