Faktorenänderung

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Warum verändert sich der Faktor, wenn neue Heizkostenverteiler eingebaut wurden?

Werden moderne, zeitgemäße elektronische Heizkostenverteiler eingebaut, verändert sich nicht nur angezeigte Menge der Einheiten. Auch die Faktoren der Heizkörper können gegenüber den alten Werten abweichen.

Warum ist das so? Schließlich ist der Heizkörper noch der alte!

Die Berechnung der Verbrauchseinheiten setzt sich zusammen aus dem Ablesewert und dem Bewertungsfaktor (kges). Der Bewertungsfaktor "kges" selbst ist das Ergebnis aus 4 Einzelwerten:

  • Heizleistung des Heizkörpers(kQ)
  • Wärmeankopplung (kC, Wie liegt der Zähler am Heizkörper an)
  • Anschlussart des Heizkörpers (kA)
  • Auslegungsraumtemperatur (kT, Nur wenn < 16°C)

Beim Tausch der Messtechnik ändert sich die Heizleistung des Heizkörpers selbst natürlich nicht. Trotzdem kann es hier Verschiebungen geben. Nämlich dann, wenn sich die Ermittlungsgrundlage verändert hat. Die Ermittlungsgrundlage ist das Verfahren, wie die Leistung des Heizkörpers ermittelt wird. Dieses Verfahren wurde im Laufe der Jahre immer weiter optimiert.

In jedem Fall ändert sich die Wärmeankopplung (Wie liegt der Zähler am Heizkörper an). Elektronische Heizkostenverteiler BFW 240E sind etwas kleiner. Somit ist auch die Fläche, über die Wärme auf das Gerät wirkt, kleiner.

Bei den ersten Heizkostenverteilern wurde die Heizleistung der Heizkörper noch in Kalorien pro Stunde und nicht in Kilowatt angegeben. 10000 Kalorien pro Stunde entspricht 0,0116299998 Kilowatt. Die Heizleistung verändert sich also um rund 16,3 %

Seit Februar 1997 gilt für neue Heizkörper die Norm EN 442. Sie löste die alte DIN 4704 und Teile der 4703 ab. Die Prüfung von Heizkörpern wurde in Deutschland früher anders als im Ausland vorgenommen. Das hatte dazu geführt, dass der gleiche Heizkörper in einzelnen Ländern in Europa unterschiedliche Messergebnisse lieferte. Auch durch diese Angleichung kann sich je nach Heizkörpertyp eine kleine Veränderung ergeben.