Eichservicevertrag

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Auch Garantiewartungsvertrag, Wartungsvertrag oder Geräteservicevertrag genannt. Diese Vertragsart dient der "automatischen" Nacheichung von Wasser- und Wärmemengenzählern. Die Erfassungsgeräte werden z. B. durch BFW-Friedrich Gohl GmbH gemäß den Vorgaben des Eichgesetztes regelmäßig ausgetauscht. Diese Kosten gehören gemäß § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung zu den Kosten der Verwendung von eichpflichtigen Erfassungsgeräten und sind innerhalb der Abrechnung auf die Bewohner umlegbar.


Video: Eichung von Wasser- und Wärmemengenzählern

Was versteht man unter Eichung? Welche Geräte müssen überhaupt geeicht sein und wer zahlt für den Austausch der Geräte? Jürgen Sixt vom BFW Wärmedienst beantwortet diese und weitere Fragen im Interview rund um das Thema Eichung und hat einige Tipps für Mieter, Eigentümer und Hausverwalter im Gepäck.

Eichfehlergrenze