Demontage und Verplomben von Heizkörpern

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Das gilt für die Demontage von Heizungen 

Wenn ein Heizkörper nicht benutzt wird, kann er dann abgebaut werden und so Heizkosten gespart werden? Darf der Mieter oder Wohnungseigentümer das einfach machen und ist das aus technische Sicht unproblematisch? Wird der Flächenanteil der Wohnung dann verringert? Lohnt sich das überhaupt?

 Kurzinfo: 

Heizkörper abzubauen ist keine Privatsache. In der WEG ist ein Beschluss zwingend notwendig!

Gründe, einen Heizkörper auszubauen oder zu verplomben, gibt es viele:

  • Der Heizkörper wird nicht benutzt, verursacht aber vermeintlich trotzdem Kosten
  • Der Heizkörper springt durch das Thermostatventil ungewollt an
  • Der Heizkörper ist so eingebaut, dass er stört

 

Wann darf der Mieter oder Wohnungseigentümer Heizkörper demontieren?

Einen Heizkörper abzubauen ist keinesfalls Privatsache. Auch dann nicht, wenn sich dieser im Sondereigentum, also in einer der Wohnung eines Einzeleigentümers innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet.

Weil durch den Ausbau von Heizkörpern die Belange der anderen Bewohner berührt werden, muss generell ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erwirkt werden. Lehnen die anderen Eigentümer die Demontage ab, ist es dem Eigentümer verboten, Heizkörper abzubauen. Wenn er sich daran nicht hält, können ihn die Miteigentümer auf Rückbau verklagen. Ein Mieter darf generell keinen Heizkörper abzubauen. Er muss von seinen Vermieter ein schriftliches Einverständnis haben.

 

Wie ist der Ausbau von Heizkörpern aus technischer Sicht zu sehen?

Die Heizanlage ist für eine exakt berechnete Wärmeabgabe geplant und ausgelegt. Werden Heizkörper abgebaut, verringert sich die Wärmemenge, die abgenommen wird. Das kann zur Überdimensionierung der Heizanlage führen. Die Heizung produziert zu viel Wärme, die aber nicht in dieser Menge abgenommen wird. Das "zuviel an Wärme" bezahlen alle Bewohner.

Die Demontage von Heizkörpern kann hydraulische Probleme an der Heizanlage auslösen. Sie sollte deswegen niemals ohne fachliche Beratung durchgeführt werden. Wir empfehlen vorher von einen Heizungsfachmann die schriftliche Garantie zu verlangen, dass die Heizanlage auch nach der Demontage von Heizkörpern einwandfrei funktioniert.

 

Wie wird der Flächenanteil der Wohnung nach der Demontage von Heizkörpern verringert?

Jede Heizanlage verursacht verbrauchsunabhängige Kosten. Zum Beispiel Wärmeverluste durch die Heiz- und Warmwasserleitungen, Verluste bei der Umwandlung von Brennstoffen in Wärme, Kosten für die Emissionsmessung, Kaminfeger, Pflege der Anlage, Kosten für die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, also die Servicegebühren und noch weitere. Diese verbrauchsunabhängige Kosten werden zu mindestens 30% und höchstens 50% nach Fläche umgelegt.

 

Lohnt sich der Ausbau von Heizkörpern finanziell?

Einer der Hauptgründe Heizkörper auszubauen, ist der, dass Heizkosten gespart werden sollen. Der Ausbau soll sich in möglichst kurzer Zeit amortisieren.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Der Ausbau von Heizkörpern ist nur mit Erlaubnis der Miteigentümer möglich. Dazu muss ein Beschluss erwirkt werden
  • Vorher ist mit einem Heizungsfachmann zu klären, ob die Heizanlage danach genau so zuverlässig und einwandfrei funktioniert. Das sollte er schriftlich garantieren
  • Liegt dann ein positiver Beschluss vor, entfernt der Heizungsfachmann den betreffenden Heizkörper und protokolliert bzw. bestätigt den Ausbau
  • Je nachdem, wann der Ausbau erfolgt, muss der Heizkostenverteiler am Heizkörper durch das Abrechnungsunternehmen abgelesen werden
  • Weiterhin muss das Abrechnungsunternehmen informiert werden, dass der betreffende Heizkostenverteiler nicht mehr berücksichtigt werden soll

All diese Schritte sind mit Aufwendungen und meist mit Kosten verbunden. Betrachtet man die Kosten, die der nicht benützte Heizkörper verursacht, und stellt die Beträge, die der Ausbau kostet, gegenüber, wird in vielen Fällen folgendes klar: Eine Amortisation dauert sehr, sehr lange.