Bestandschutz

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Neue Heizkostenverordnung - Bestandsschutz der Messtechnik und Fristen für die Modernisierung

Gemäß § 12 der Heizkostenverordnung mussten bis 31.12.2013 bestimmte Messgeräte durch neue und zeitgemäße Geräte ersetzt werden:

  • Warmwasserkostenverteiler: Wenn sie vor dem 01.01.1987 bereits installiert waren.
    Es müssen bis 31.12.2013 geeichte Warmwasserzähler installiert werden

  • Für sonstige Ausstattung zur Verbrauchserfassung: Wenn sie vor dem 01.07.1981 bereits installiert waren.
    Das betrifft hauptsächlich Heizkostenverteiler. Die alten Geräte müssen bis 31.12.2013 durch zeitgemäße Heizkostenverteiler ausgetauscht werden. Das sind in der Regel elektronische Heizkostenverteiler. Aber auch moderne Verdunster sind als Alternative möglich.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Eine Heizkostenabrechnung die auf der Basis alter oder nicht mehr geeigneter Messtechnik erstellt wurde, entspricht nicht den Vorschriften der Heizkostenverordnung. Werden solche ungeeigneten oder nicht mehr zugelassene Erfassungsgeräte für die Abrechnung verwendet, kann der Mieter seine Heizkostenabrechnung um 15% kürzen! Auf der Differenz bleibt der Vermieter sitzen!

Zusätzlich hat der Mieter nach §4 der Heizkostenverordnung den Anspruch, dass die veralteten Messgeräte durch moderne und zeitgemäße Messtechnik ausgetauscht wird.

Der Bestandsschutz bis zum 31.12.2013 gilt jedoch nur dann, wenn das verwendete Erfassungssystem noch "zum Heizungssystem passt".

§ 5 der Heizkostenverordnung Satz 4: >>Die Ausstattungen müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und so angebracht werden, dass ihre technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist.<<

Werden am Haus oder dem Heizungssystem Veränderungen vorgenommen, kann dieser Bestandsschutz auch schon vor dem 31.12.2013 erlöschen oder schon erloschen sein. Zum Beispiel wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Veränderungen vornehmen oder schon vorgenommen haben:

  • Es wurden Thermostatventile eingebaut. Viele der Erfassungsgeräte wurden noch zu der Zeit installiert, als die Heizkörper noch nicht mit Thermostaten ausgestattet waren. Nach § 7 der Heizanlagenverordnung müssen heute aber nahezu alle Heizkörper mit Thermostatventilen
    ausgerüstet bzw. nachgerüstet sein.

  • Wenn Sie einen neuen Heizkessel einbauen lassen, der - was fast immer der Fall ist, eine bessere Energieausbeute hat und mit einer geringeren Vorlauftemperatur arbeitet. Also eine energieeinsparende Maßnahme.

  • Sie haben auf Niedrigtemperatur umgestellt.

  • Sie haben energieeinsparende Maßnahmen am Gebäude
    vorgenommen, z. B. Wärmedämmung / Isolierung usw.

Für die betreffende Liegenschaft bedeutet dies, dass die Erfassungsgeräte dann nicht mehr für das Heizungssystem geeignet sind.Die erstellte Abrechnung kann also auch hier von den Nutzern um 15% gekürzt werden. Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Montagehöhe der Erfassungsgeräte. Die erste Generation von Heizkostenverteilern wurde noch in etwa 50% der Heizkörperhöhe montiert.

Wird eine Liegenschaft nun mit modernen Thermostventilen ausgestattet, ergibt sich je nach Heizkörperanschluss die Situation, dass vorrangig der obere Bereich des Heizkörpers erwärmt wird. Befindet sich das Erfassungsgerät aber noch in 50% der Bauhöhe, führt dies insbesondere in den Frühlings- und Herbstmonaten - wenn wenig geheizt wird - dazu, dass der Verbrauch nur zum Teil erfasst wird. Besonders, wenn das Heizverhalten der Bewohner einer Liegenschaft stark unterschiedlich ist, ergeben sich daraus zum Teil erhebliche Ungenauigkeiten bei der Verteilung der Kosten.

Nach der Durchführung von energieeinsparenden Maßnahmen müssen die Erfassungssysteme so gewählt oder angepasst werden, dass auch kleinere Energiemengen zuverlässig erfasst werden können. Für Verdunstungsheizkostenverteiler ist bei Geräten der BFW-Gruppe eine Montagehöhe in 75 % des Heizkörpers bezogen auf die Mitte des Erfassungsgeräts vorgeschrieben. Damit werden auch kleinere Energiemengen zuverlässig erfasst.

Die Tendenz geht aufgrund der technischen Entwicklung dahin, mit immer niedrigeren Temperaturen zu heizen. Für das jeweilige Erfassungssystem bedeutet dies, dass die "Starttemperatur" also die  untere, niedrigste Temperatur ebenso zuverlässig gemessen werden muss, wie höhere Bereiche.

Bei Niedrigtemperaturheizungen kann der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip daher unter Umständen nicht eingesetzt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen elektronische Heizkostenverteiler oder Wärmezähler.