Berechnung der Vorauszahlungen

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Wie hoch sollte die Vorauszahlung für Energiekosten sein?

Wenn Sie eine Wohnung neu vermieten, wird sich die Frage stellen, in welcher Höhe die Vorauszahlungen für die Energiekosten erhoben werden sollen.

Sind die Beträge zu niedrig, müssen die Mieter viel nachzahlen, was meist sehr unangenehm ist. Sind die Vorauszahlungen zu hoch, müssen Sie als Hausbesitzer oder Hausverwalter vielleicht hohe Beträge zurückbuchen. Eine bestmögliche Annäherung an die tatsächlich zu erwartenden Kosten verhindert finanzielle Engpässe Ihres Mieters und trägt zudem zu einem guten Verhältnis bei. Im folgenden zeigen wir Ihnen die gesetzlichen Vorgaben auf und helfen Ihnen, einen möglichst genauen Betrag zu ermitteln.

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass sowohl die Vorauszahlung selbst, als auch deren Höhe explizit im Mietvertrag verankert ist. Fehlt dieser Passus, hat der Vermieter auch keinen Anspruch auf die Zahlung von Vorauszahlungen!

 

Was sagt die Heizkostenverordnung?

§ 2 der Heizkostenverordnung sagt zwar ausdrücklich, dass außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, die Vorschriften der Heizkostenverordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vorgehen. Hiervon bleiben die sonstigen vertraglichen Regelungen jedoch unberührt, zu denen auch die Frage gehört, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen zu leisten sind. Kurz gesagt, gibt die Heizkostenverordnung überhaupt keine Handhabe zu diesem Thema.

Sie sind jedoch nach § 4 Abs. 1 des Miethöhegesetzes berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wörtlich heißt es: "Für Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung dürfen Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen."

Welche Höhe ist angemessen?

Grundsätzlich gesehen, ist die Höhe der Vorauszahlungen angemessen, die dem tatsächlichen Verbrauch entspricht oder zumindest sehr nahe kommt. Diese Höhe können Sie, falls bereits eine Heizkostenabrechnung vorliegt einfach berechnen: Gesamtkosten der letzten Abrechnung dividiert durch 12 Monate ergibt die Vorauszahlung für die kommende Periode.

Falls Sie jedoch zum ersten mal vermieten, helfen Ihnen weder die Heizkostenverordnung, noch gesetzliche Vorgaben. Dies bedeutet, Sie müssen den zu erwartenden Verbrauch, also auch die Vorauszahlungen schätzen.

Nach unseren Erfahrungen liegen die Kosten für Heizung / Wasser bei ca. 20,00 - 25,00 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr, ausgehend von einem Öl / Gaspreis von 0,60 - 0,70 € je Liter.

 

Tabelle: So hoch könnte die Vorauszahlung sein

Mit nachstehenden Tabellen können Sie die zu erwartenden Vorauszahlungen in etwa abschätzen.

Zu erwartende Kosten für Heizung ohne Warmwasser. Neue oder modernisierte Heizanlage:

Vorauszahlung erwartende Kosten für Heizung ohne Warmwasser. Moderne Heizanlage.


Zu erwartende Kosten für Heizung ohne Warmwasser. Heizanlage älter als 10 Jahre oder bei schlechter Wärmedämmungdes betreffenden Hauses:

Vorauszahlung erwartende Kosten für Heizung ohne Warmwasser. Alte Heizanlage.


Zu erwartende Kosten für Heizung mit Warmwasser. Neue oder modernisierte Heizanlage:

Vorauszahlung erwartende Kosten für Heizung mit Warmwasser. Neue Heizanlage.


Zu erwartende Kosten für Heizung mit Warmwasser. Heizanlage älter als 10 Jahre oder bei schlechter Wärmedämmung des betreffenden Hauses:

Vorauszahlung erwartende Kosten für Heizung mit Warmwasser. Alte Heizanlage.

 

Beachten Sie bitte, dass es sich bei den errechneten Beträgen nur um Anhaltswerte handelt. Das Verbraucherverhalten lässt sich kaum vorhersagen. Es kann daher sein, dass es trotzdem Nachzahlungen oder Überschüsse gibt. Passen Sie daher die Vorauszahlungen für die kommende Heizperiode unbedingt mit den Daten Ihrer ersten Heizkostenabrechnung an.