Aperiodische Kosten

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Kosten, die zwar fortlaufend, jedoch nicht jährlich anfallen, nennt man aperiodische Kosten. Sofern umlagefähig, werden sie jährlich aufgeteilt in die Abrechnung eingestellt. Dies können zum Beispiel Kosten für die Nacheichung von Wasser- oder Wärmemengenzähler sein. Manchmal wird die Meinung vertreten die Kosten sofort bei der Entstehung umzulegen. Dabei kann jedoch der wohnungswechselnde Mieter benachteiligt werden: Nämlich dann, wenn er Kosten tragen soll, die ihn nur zum Teil betreffen.