Gemischtes Wohn- und Gewerbegebäude: Das müssen Sie bei der Heizkostenabrechnung beachten

Gemischtes Wohn- und Gewerbegebäude: Heizkosten

 

Gemischtes Wohn- und Gewerbegebäude: Das müssen Sie bei der Heizkostenabrechnung beachten

Von einer klassischen Mischerfassung spricht man, wenn in einem Wohn- und Gewerbegebäude die Raumwärme der Gewerbe mit Wärmengenzähler, die Wohnungen aber mit elektronischen Heizkostenverteilern erfasst werden. Doch wie lässt sich in solchen Fällen eine korrekte Heizkostenabrechnung sicherstellen? 

In Paragraf 5 Absatz 2 der Heizkostenverordnung heißt es sinngemäß:

Wird der Verbrauch aller Nutzer nicht mit der gleichen Ausstattung erfasst, müssen die Anteile der Nutzergruppen, die die gleiche Messausstattung haben, zuerst durch Vorerfassung gemessen werden.

 

Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler

 

Die Wärmemengenzähler der Gewerbe erfassen den Verbrauch der Raumwärme in Megawattstunden. Die elektronischen Heizkostenverteiler dagegen liefern lediglich dimensionslose Verbrauchseinheiten, deren Wert erst innerhalb der Heizkostenabrechnung ermittelt und zugewiesen wird. Die Werte, die die Erfassungsgeräte liefern müssen aber vergleichbar sein. Nur so kann für alle betroffenen Nutzer eine gerechte Abrechnung erstellt werden.

 

Gemischtes Wohn- und Gewerbegebäude

 

In unserem Beispiel einer Heizanlage, die Wohnungen und Gewerbe versorgt, muss der Raumwärmeverbrauch aller Wohnungen daher mit einem Wärmemengenzähler vorerfasst werden. Nur so sind die ermittelten Verbrauchswerte vergleichbar.


Wärmengenzähler für Wohnungen

Der Verbrauch der statischen Heizkörper der Wohnungen muss also zuerst mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Anschließend wird diese Energiemenge anhand der elektronischen Heizkostenverteiler auf die einzelnen Wohnungen unterverteilt.

Wenn an einer Heizung zum Beispiel Läden, Wohngebäude und ein Kindergarten angeschlossen sind, weichen das Nutzungsverhalten und der Verbrauch in der Regel stark voneinander ab. Eine Nutzergruppentrennung kann daher auch bei unterschiedlich genutzten Gebäuden, baulich unterschiedlichen Bereichen oder abweichenden Vorlauftemperaturen sinnvoll oder sogar zwingend sein.  

 

 Unser Tipp: Holen Sie sich Profis ins Boot!

In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn Sie uns als Profis für Ihre Wärmekostenabrechnung so früh wiemöglich mit ins Boot holen. So lassen sich Planungsfehler vermeiden, die im Nachhinein oft kaum noch zu beheben sind. Rufen Sie uns gerne an!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0711/95 29 500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de

 

 

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Heizkosten gemischtes Gebäude

  

Weiterführende Informationen

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Heizkostenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern