Wenn ein Heizkörper nicht benutzt wird, kann er dann abgebaut werden und so Heizkosten gespart werden? Darf der Mieter oder Wohnungseigentümer das einfach machen und ist das aus technische Sicht unproblematisch? Wird der Flächenanteil der Wohnung dann verringert? Lohnt sich das überhaupt?
Heizkörper abzubauen ist keine Privatsache. In der WEG ist ein Beschluss zwingend notwendig!
Gründe, einen Heizkörper auszubauen oder zu verplomben, gibt es viele:
Einen Heizkörper abzubauen ist keinesfalls Privatsache. Auch dann nicht, wenn sich dieser im Sondereigentum, also in einer der Wohnung eines Einzeleigentümers innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet.
Weil durch den Ausbau von Heizkörpern die Belange der anderen Bewohner berührt werden, muss generell ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erwirkt werden. Lehnen die anderen Eigentümer die Demontage ab, ist es dem Eigentümer verboten, Heizkörper abzubauen. Wenn er sich daran nicht hält, können ihn die Miteigentümer auf Rückbau verklagen. Ein Mieter darf generell keinen Heizkörper abzubauen. Er muss von seinen Vermieter ein schriftliches Einverständnis haben.
Die Heizanlage ist für eine exakt berechnete Wärmeabgabe geplant und ausgelegt. Werden Heizkörper abgebaut, verringert sich die Wärmemenge, die abgenommen wird. Das kann zur Überdimensionierung der Heizanlage führen. Die Heizung produziert zu viel Wärme, die aber nicht in dieser Menge abgenommen wird. Das "zuviel an Wärme" bezahlen alle Bewohner.
Die Demontage von Heizkörpern kann hydraulische Probleme an der Heizanlage auslösen. Sie sollte deswegen niemals ohne fachliche Beratung durchgeführt werden. Wir empfehlen vorher von einen Heizungsfachmann die schriftliche Garantie zu verlangen, dass die Heizanlage auch nach der Demontage von Heizkörpern einwandfrei funktioniert.
Jede Heizanlage verursacht verbrauchsunabhängige Kosten. Zum Beispiel Wärmeverluste durch die Heiz- und Warmwasserleitungen, Verluste bei der Umwandlung von Brennstoffen in Wärme, Kosten für die Emissionsmessung, Kaminfeger, Pflege der Anlage, Kosten für die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, also die Servicegebühren und noch weitere. Diese verbrauchsunabhängige Kosten werden zu mindestens 30% und höchstens 50% nach Fläche umgelegt.
Einer der Hauptgründe Heizkörper auszubauen, ist der, dass Heizkosten gespart werden sollen. Der Ausbau soll sich in möglichst kurzer Zeit amortisieren.
Dabei ist folgendes zu beachten:
All diese Schritte sind mit Aufwendungen und meist mit Kosten verbunden. Betrachtet man die Kosten, die der nicht benützte Heizkörper verursacht, und stellt die Beträge, die der Ausbau kostet, gegenüber, wird in vielen Fällen folgendes klar: Eine Amortisation dauert sehr, sehr lange.
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