Die Kosten des Betriebsstroms gehören zu den Betriebskosten, die im § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung genannt sind. Es dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Wenn Sie keinen separaten Stromzähler für Brenner und Pumpe haben, können auch alternative Berechnungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen.
Wie sich der Strom für Brenner, Pumpe & Co. berechnet, zeigen wir Ihnen in diesem Video:
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