Ablesung

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  • Ablesung per Funk

    Bei der Funktechnologie muss der Ableser zur Ablesung nicht mehr in die Wohnung. Je nach System erfolgt die Ablesung an einer zentralen Sammelstelle im Haus, per Anruf auf ein Handy oder über ein mobiles Erfassungssystem mit dem die Daten abgerufen werden.

    Video: So müssen wir zur Ablesung nicht mehr in Ihre Wohnung

    Wie das in der Praxis aussieht, haben wir in diesem kurzen Video-Clip für Sie erläutert:

    Heizkostenablesung per Funk

  • Ableseprotokoll

    Bekommt der Bewohner beim Ablesetermin kein Protokoll, müssen ihm die abgelesenen Daten innerhalb eines Monats nach der Ablesung schriftlich in Textform mitgeteilt werden. Das betrifft aber nur Messgeräte, bei denen der Bewohner den abgelesenen Wert nicht selbst (nachträglich) kontrollieren kann. Dies ist beispielsweise bei Verdunstern mit einer Ampulle der Fall, wenn der Ableser die Daten direkt in ein mobiles Datenerfassungsgerät eingibt. Bei Funktechnologie bekommt der Bewohner gar nicht mehr mit, wann die Daten ausgelesen wurden. In dem Fall ist anzunehmen, dass die Daten dem Bewohner einen Monat nach dem Ende der Abrechnungsperiode mitzuteilen sind.

  • Ablesetermin

    Der Ablesetermin wird den Wohnungsnutzern über den Hauseigentümer, Verwalter oder Hausmeister / Hausobmann in der Regel mindestens zwei Wochen vorher per Aushang oder Einzelbenachrichtigung mitgeteilt.

  • Ableserhythmus

    Die Ablesung findet im 12 Monats-Rhythmus statt. Es kann allerdings aufgrund von Feiertagen auch zu Verschiebungen kommen. Eine Differenz von einigen Tagen bis zu zwei Wochen ist für Ihre Abrechnung unerheblich.

  • Ablesezeitpunkt

    Die Ablesung erfolgt möglichst zeitnah zum Ende des Abrechnungszeitraums. Endet die Abrechnung beispielsweise zum 30.06., erfolgt die Ablesung im Idealfall am 30.06.- Das ist natürlich in der Regel nicht genau machbar, weil alle Ablesungen des Messdienstunternehmens einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei elektronischen Zählern wird der Verbrauch am Stichtag automatisch vom Zähler selbst festgehalten. Somit ist der Ablesezeitpunkt nicht mehr relevant. Es wird dann immer der Stichtagswert abgelesen.

  • Anmeldung zur Ablesung

    Rechtzeitig, (mindestens zehn Tage vorher) bevor der Ableser zu Ihnen in die Wohnung kommt, melden wir uns bei Ihnen an.
    Je nachdem, was vereinbart wurde, wie folgt:

    • Aushang mit Datum und genauer Uhrzeit am schwarzen Brett,
    • Aushang mit Datum und genauer Uhrzeit in Ihrem Briefkasten,
    • Brief mit Datum und genauer Uhrzeit in Ihrem Briefkasten.

    Termine ohne vorherige Anmeldung machen wir nicht!